Einteilung der Fahrerlaubnisklassen


Klasse C

 
Mindestalter: 21 Jahre
Einschlusskl.: C1
Vorbesitz: B
 
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer z.G. von mehr als 3.500 K, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 Kg)
 

Klasse CE

 
Mindestalter: 21 Jahre
Einschlusskl.: C1E, BE, T
Vorbesitz: B
 
  • Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhängermit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg
 

Klasse C1

 
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: -
Vorbesitz: B
 
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg bis 7500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
 

Klasse C1E

 
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: BE
Vorbesitz: C1
 
  • Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12000 kg beträgt.