Beschleunigte Grundqualifikation


Seit dem 10.09.2009 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für Berufskraftfahrer getroffen. Alle betroffenen LKW-Fahrer , die vor diesem Stichtag ihren Führerschein erworben haben, müssen bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung von 35 h (5 Einheiten zu je 7 Zeitstunden) absolviert haben.
Alle nach diesem Termin ausgestellten C, CE Führerscheine (Berufskraftfahrer) müssen eine beschleunigte Grundqualifikation von 140 Zeitstunden mit einer 90minütigen Prüfung bei der IHK abschließen.
 
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Termine:
 
03.06.2408:00Beschleunigte Grundqualifikation bis 28.06.2024
02.09.2408:00Beschleunigte Grundqualifikation bis 27.09.2024